Plötzlich fehlt die Luft. Beim Einatmen sticht es in der Brust. Vielleicht kommt Schwindel dazu. Hinter solchen Beschwerden können verschiedene Erkrankungen stecken – eine davon ist die Lungenembolie.
Dabei verstopft ein Blutgerinnsel ein Blutgefäß in der Lunge. Das kann lebensgefährlich werden. Es gibt aber wirksame Behandlungen. Diese fünf Fakten helfen Ihnen, die Erkrankung und ihre Warnzeichen besser zu verstehen.
Bei plötzlich auftretender Atemnot, starken Brustschmerzen oder einer Ohnmacht: Rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Fahren Sie nicht selbst ins Krankenhaus.
1. Das Gerinnsel entsteht meist im Bein
Obwohl die Erkrankung „Lungenembolie“ heißt, beginnt sie häufig an einer anderen Stelle: in einer tiefen Vene des Beins oder des Beckens. Dort kann sich ein Blutgerinnsel bilden. Man spricht dann von einer Thrombose.
Löst sich ein Teil dieses Gerinnsels ab, kann er mit dem Blutstrom durch das Herz bis in die Lunge gelangen. Dort bleibt er in einem Blutgefäß stecken und behindert die Durchblutung.
Ein betroffenes Bein kann anschwellen, schmerzen oder wärmer sein als das andere. Allerdings kann eine Thrombose auch unbemerkt bleiben. Fehlende Beinschmerzen schließen eine Lungenembolie deshalb nicht aus.
Der Gefäßverschluss kann außerdem das Herz belasten: Die rechte Herzhälfte muss das Blut gegen einen erhöhten Widerstand durch die Lunge pumpen. Bei einer schweren Lungenembolie kann dadurch der Kreislauf zusammenbrechen.
2. Die Warnzeichen sind nicht immer eindeutig
Zu den möglichen Beschwerden gehören:
- neu auftretende oder plötzlich zunehmende Atemnot,
- Brustschmerzen, besonders beim tiefen Einatmen,
- ein schneller Herzschlag,
- Schwindel oder Ohnmacht,
- Husten, gelegentlich mit Blut.
Nicht alle Betroffenen haben alle diese Symptome. Die Beschwerden können plötzlich beginnen oder sich über mehrere Tage entwickeln. Manchmal wirken sie zunächst wenig bedrohlich.
Das macht die Erkrankung schwierig zu erkennen: Atemnot und Brustschmerzen kommen auch bei anderen Krankheiten vor. Eine Lungenembolie lässt sich deshalb weder anhand eines einzelnen Symptoms feststellen noch zuverlässig ausschließen.
Neue, unerklärliche Atemnot sollte rasch ärztlich abgeklärt werden. Bei ausgeprägten oder plötzlich auftretenden Beschwerden ist der Notruf der richtige Weg.
3. Das Risiko steigt durch bestimmte Situationen – auch bei jüngeren Menschen
Eine Lungenembolie betrifft nicht nur ältere Menschen. Besonders wichtig sind Situationen, in denen das Blut langsamer fließt, Gefäße verletzt werden oder das Blut leichter gerinnt.
Zu den Risikofaktoren zählen:
- größere Operationen oder schwere Verletzungen,
- längere Bettlägerigkeit oder stark eingeschränkte Beweglichkeit,
- eine frühere Thrombose oder Lungenembolie,
- aktive Krebserkrankungen,
- Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt,
- bestimmte östrogenhaltige Medikamente, etwa manche Verhütungspillen,
- eine erbliche Neigung zu Blutgerinnseln.
Auch langes, unbewegliches Sitzen auf Reisen kann das Risiko erhöhen – besonders, wenn weitere Risikofaktoren hinzukommen. Manchmal findet sich allerdings kein klarer Auslöser.
Informieren Sie bei verdächtigen Beschwerden über eine kürzlich erfolgte Operation, längere Immobilität oder eine frühere Thrombose. Diese Angaben helfen bei der ärztlichen Einschätzung.
4. Ein Bluttest allein beweist keine Lungenembolie
Bei einem Verdacht beurteilen Ärztinnen und Ärzte zunächst die Beschwerden, die Risikofaktoren und die Untersuchungsergebnisse. Davon hängt ab, welche weiteren Tests sinnvoll sind.
Häufig wird dabei der sogenannte D-Dimer-Wert bestimmt. D-Dimere entstehen beim Abbau von Blutgerinnseln. Ein erhöhter Wert beweist jedoch keine Lungenembolie: Er kann beispielsweise auch nach einer Operation, bei Entzündungen oder während einer Schwangerschaft erhöht sein.
Bei ausreichend niedriger oder mittlerer ärztlich eingeschätzter Wahrscheinlichkeit kann ein unauffälliger D-Dimer-Test helfen, eine Lungenembolie auszuschließen. Besteht ein hoher Verdacht, ist eine direkte weitere Abklärung erforderlich.
Zur Diagnose wird häufig eine spezielle Computertomografie mit Kontrastmittel eingesetzt. Sie macht die Blutgefäße der Lunge sichtbar. Je nach Situation kommen andere Untersuchungen infrage.
5. Die Behandlung schützt vor weiteren Gerinnseln – und die Nachsorge gehört dazu
Die meisten Betroffenen erhalten Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen. Umgangssprachlich heißen sie „Blutverdünner“. Sie machen das Blut jedoch nicht tatsächlich dünner. Sie verhindern vor allem, dass Gerinnsel weiter wachsen und neue entstehen. Der Körper kann das vorhandene Gerinnsel anschließend nach und nach abbauen.
Die Behandlung dauert in der Regel mindestens drei Monate, bei manchen Menschen deutlich länger. Entscheidend sind unter anderem der Auslöser, das Risiko eines erneuten Gerinnsels und das Blutungsrisiko. Setzen Sie die Medikamente deshalb niemals eigenständig ab.
Bei einer schweren Lungenembolie mit drohendem oder bestehendem Kreislaufversagen können zusätzlich Medikamente zur Gerinnselauflösung oder Eingriffe nötig sein. Menschen mit niedrigem Risiko können unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Hause behandelt werden – nach sorgfältiger ärztlicher Beurteilung.
Auch nach der Akutbehandlung sind Kontrollen wichtig. Bleiben Atemnot oder eine deutlich eingeschränkte Belastbarkeit bestehen, sollte die Ursache untersucht werden. Selten bleiben Gefäßverschlüsse zurück, die langfristig den Druck in den Lungengefäßen erhöhen.
Medizinische Grundlagen:
- Konstantinides SV et al. 2019 ESC Guidelines for the diagnosis and management of acute pulmonary embolism, gemeinsam mit der European Respiratory Society. European Heart Journal. 2020;41:543–603. Zur Leitlinie.
- Creager MA et al. 2026 Guideline for the Evaluation and Management of Acute Pulmonary Embolism in Adults. Circulation. 2026. Zur Leitlinie.
- National Heart, Lung, and Blood Institute: Pulmonary Embolism.
Über den Autor
Medizinisch überprüft von Priv.-Doz. Dr. Alois Süssenbacher
Hinweis: Dieser Beitrag wird regelmäßig überprüft und bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert.
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Aktualität
Erstellt am: 14. Oktober 2026
Autor: Dr. Alois Süssenbacher
Fachliche Prüfung: Dr. Alois Süssenbacher
Geplante Überprüfung: Oktober 2027